Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) / EnFG / ISO 50005

Besondere Ausgleichsregelung – Energiemanagement und Nachweise

Für berechtigte stromkostenintensive Unternehmen kann die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) eine Begrenzung bestimmter Stromumlagen ermöglichen.

Wir unterstützen bei der managementsystembezogenen Vorbereitung der erforderlichen Nachweise und bei der Einordnung der Anforderungen an Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme sowie der energiebezogenen Nachweisdokumentation.

Je nach Unternehmenssituation können dabei ISO 50001, EMAS oder die jeweils gesetzlich vorgesehenen alternativen Nachweismöglichkeiten relevant sein. Die konkrete Anspruchsberechtigung und Antragstellung ist stets anhand der jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu prüfen.

  • Vorprüfung der managementsystembezogenen Anforderungen
  • ISO 50001 und alternative Nachweiswege (z.B. ISO 50005)
  • Unterstützung bei Energie- und Maßnahmenunterlagen
  • Nachweismatrix und Dokumentationsprüfung
  • Vorbereitung auf behördliche bzw. prüferische Nachweise