Energieaudit, EnEfG und Umsetzungspläne

Energieeffizienzrecht und Energieaudit

Unternehmen müssen neben technischen Einsparpotenzialen zunehmend konkrete gesetzliche Organisations-, Nachweis- und Veröffentlichungspflichten berücksichtigen.

Wir begleiten Unternehmen bei Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie bei der Umsetzung der Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Dazu zählen insbesondere die Bewertung des Gesamtendenergieverbrauchs, die Identifizierung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen und – soweit anwendbar – die Erstellung und Begleitung von Umsetzungsplänen.

Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh können insbesondere die Anforderungen des § 9 EnEfG an konkrete und veröffentlichungspflichtige Umsetzungspläne relevant sein.

Auch Anforderungen an die Vermeidung und Nutzung von Abwärme sowie die erforderliche Datenermittlung und Dokumentation können in die Beratung einbezogen werden.

  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1
  • Prüfung energierechtlicher Pflichten
  • Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen
  • Bewertung und Dokumentation von Abwärmepotenzialen
  • Unterstützung zu §§ 16 und 17 EnEfG (Abwärme und BfEE (Bundesstelle für Energieeffizienz)
  • Energiedaten- und Verbrauchsanalysen
  • Integration in ISO 50001 und Umweltmanagementsysteme