Energieaudit, EnEfG und Umsetzungspläne
Energieeffizienzrecht und Energieaudit
Unternehmen müssen neben technischen Einsparpotenzialen zunehmend konkrete gesetzliche Organisations-, Nachweis- und Veröffentlichungspflichten berücksichtigen.
Wir begleiten Unternehmen bei Energieaudits nach DIN EN 16247-1 sowie bei der Umsetzung der Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Dazu zählen insbesondere die Bewertung des Gesamtendenergieverbrauchs, die Identifizierung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen und – soweit anwendbar – die Erstellung und Begleitung von Umsetzungsplänen.
Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh können insbesondere die Anforderungen des § 9 EnEfG an konkrete und veröffentlichungspflichtige Umsetzungspläne relevant sein.
Auch Anforderungen an die Vermeidung und Nutzung von Abwärme sowie die erforderliche Datenermittlung und Dokumentation können in die Beratung einbezogen werden.
- Energieaudit nach DIN EN 16247-1
- Prüfung energierechtlicher Pflichten
- Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG
- Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen
- Bewertung und Dokumentation von Abwärmepotenzialen
- Unterstützung zu §§ 16 und 17 EnEfG (Abwärme und BfEE (Bundesstelle für Energieeffizienz)
- Energiedaten- und Verbrauchsanalysen
- Integration in ISO 50001 und Umweltmanagementsysteme
